Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020

Insolvenzantragspflicht wurde für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen ausgesetzt. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der

  • Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und

  • dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.

Besonders der zweite Punkt könnte für kleine und mittlere KEP Unternehmen schwierig werden. Die Krise verhindert gerade begründete Aussichten, weil niemand weiss, wie es weitergeht. Der BdKEP fordert die unbedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für KEP Dienste als Unternehmen der kritischen Infrastruktur. (Maßnahmekatalog)

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

 

Update 21.03.20

Die Bundesregierung hat "Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pan-demie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" auf den Weg gebracht. Der Entwurf liegt uns vor. Wir prüfen Ihn hinsichtlich unseres Maßnahmeplanes, ob er passt.